{"id":2362,"date":"2020-08-11T12:04:32","date_gmt":"2020-08-11T10:04:32","guid":{"rendered":"https:\/\/www.altstadtbleiben.de\/home-copy\/"},"modified":"2020-11-25T11:09:24","modified_gmt":"2020-11-25T10:09:24","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.altstadtbleiben.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"TERMS"},"content":{"rendered":"
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1) Geltungsbereich<\/h4>\n

1.1<\/strong>\u2009Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (nachfolgend \u201cAGB\u201d) von Kurt Ohlsen (nachfolgend \u201cVermieter\u201d), gelten f\u00fcr alle Mietvertr\u00e4ge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend \u201eMieter\u201c) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietobjekte abschlie\u00dft. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.<\/p>\n

1.2<\/strong>\u2009Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede nat\u00fcrliche Person, die ein Rechtsgesch\u00e4ft zu Zwecken abschlie\u00dft, die \u00fcberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit zugerechnet werden k\u00f6nnen. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine nat\u00fcrliche oder juristische Person oder eine rechtsf\u00e4hige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgesch\u00e4fts in Aus\u00fcbung ihrer gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit handelt.<\/p>\n

2) Vertragsschluss<\/h4>\n

2.1<\/strong>\u2009Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietobjekte stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.<\/p>\n

2.2<\/strong>\u2009Der Mieter kann das Angebot \u00fcber das in die Website des Vermieters integrierte Online-Buchungsformular abgeben. Dabei gibt der Mieter durch Klicken des den Buchungsvorgang abschlie\u00dfenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf das ausgew\u00e4hlte Mietobjekt ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch, per E-Mail oder postalisch gegen\u00fcber dem Verk\u00e4ufer abgeben.<\/p>\n

2.3<\/strong>\u2009Der Vermieter kann das Angebot des Mieters innerhalb von f\u00fcnf Tagen annehmen,<\/p>\n

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  • indem er dem Mieter eine schriftliche Buchungsbest\u00e4tigung oder eine Buchungsbest\u00e4tigung in Textform (Fax oder E-Mail) \u00fcbermittelt, wobei insoweit der Zugang der Buchungsbest\u00e4tigung beim Mieter ma\u00dfgeblich ist, oder<\/li>\n
  • indem er den Mieter nach dessen Buchung zur Zahlung auffordert.<\/li>\n<\/ul>\n

    Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Mieter zu laufen und endet mit dem Ablauf des f\u00fcnften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Vermieter das Angebot des Mieters innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Mieter nicht mehr an seine Willenserkl\u00e4rung gebunden ist.<\/p>\n

    2.4<\/strong>\u2009Bei der Abgabe eines Angebots \u00fcber das Online-Buchungsformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Vertragserkl\u00e4rung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) \u00fcbermittelt. Eine dar\u00fcber hinausgehende Zug\u00e4nglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.<\/p>\n

    2.5<\/strong>\u2009Vor verbindlicher Buchung \u00fcber das Online-Buchungsformular des Vermieters kann der Mieter seine Eingaben laufend \u00fcber die \u00fcblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Dar\u00fcber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Buchung noch einmal in einem Best\u00e4tigungsfenster angezeigt und k\u00f6nnen auch dort mittels der \u00fcblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.<\/p>\n

    2.6<\/strong>\u2009F\u00fcr den Vertragsschluss steht ausschlie\u00dflich die deutsche Sprache zur Verf\u00fcgung.<\/p>\n

    2.7<\/strong>\u2009Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Buchungsabwicklung statt. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Buchungsabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Vermieter versandten E-Mails empfangen werden k\u00f6nnen. Insbesondere hat der Mieter beim Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Buchungsabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n

    3) Widerrufsrecht f\u00fcr Verbraucher<\/h4>\n

    Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Vertr\u00e4gen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, wenn der Vertrag f\u00fcr die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.<\/p>\n

    4) Mietobjekt<\/h4>\n

    Mietobjekt ist die aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienwohnung bzw. das aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtliche Ferienhaus mit den dort n\u00e4her bezeichneten R\u00e4umlichkeiten und Einrichtungsgegenst\u00e4nden in der dort n\u00e4her beschriebenen Lage.<\/p>\n

    5) An- und Abreisezeiten, Schl\u00fcssel\u00fcbergabe<\/h4>\n

    5.1<\/strong>\u2009An- und Abreisezeiten sind aus der jeweiligen Objektbeschreibung auf der Website des Vermieters ersichtlich. Abweichende An- und Abreisezeiten k\u00f6nnen mit dem Vermieter, bei fr\u00fchzeitiger Anreise oder versp\u00e4teter Abreise gegebenenfalls gegen Zuzahlung, individuell vereinbart werden.<\/p>\n

    5.2<\/strong>\u2009Der Schl\u00fcssel zum Mietobjekt wird dem Mieter bei der Anreise vom Vermieter oder einem von diesem hierzu bevollm\u00e4chtigten Dritten an dem mit dem Vermieter zuvor vereinbarten Ort \u00fcbergeben.<\/p>\n

    6) Miete und Zahlungsbedingungen<\/h4>\n

    6.1<\/strong>\u2009Die Miete umfasst die Verg\u00fctung f\u00fcr die \u00dcberlassung des Mietobjekts sowie f\u00fcr dessen Instandhaltung und Instandsetzung.<\/p>\n

    6.2<\/strong>\u2009Nebenkosten f\u00fcr Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht gesondert berechnet.<\/p>\n

    6.3<\/strong>\u2009Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und\/oder \u00c4nderungen des Mietobjekts sind gesondert zu verg\u00fcten, soweit sie nicht zur Instandhaltung bzw. Instandsetzung des Mietobjekts, bzw. zur Sicherung des vertragsm\u00e4\u00dfigen Gebrauchs erforderlich sind.<\/p>\n

    6.4<\/strong>\u2009Die Miete ist f\u00fcr die gesamte Vertragslaufzeit im Voraus zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist.<\/p>\n

    6.5<\/strong>\u2009F\u00fcr die Zahlung der Miete kann der Mieter zwischen unterschiedlichen Zahlungsarten w\u00e4hlen, die auf der Website des Vermieters angegeben werden.<\/p>\n

    7) Kaution<\/h4>\n

    7.1<\/strong>\u2009Zur Sicherung seiner Anspr\u00fcche beh\u00e4lt der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Geldsumme (Kaution) zu verlangen, deren H\u00f6he im Angebot auf der Website des Vermieters angegeben wird. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus in gleicher Weise wie die Miete zu entrichten.<\/p>\n

    7.2<\/strong>\u2009Hinterl\u00e4sst der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand und fehlt kein Inventar, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen an den Mieter zur\u00fcck. F\u00fcr die R\u00fcckzahlung der Kaution kann der Vermieter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Mieter f\u00fcr die Zahlung der Kaution verwendet hat.<\/p>\n

    7.3<\/strong>\u2009Hinterl\u00e4sst der Mieter das Mietobjekt nicht in ordnungsgem\u00e4\u00dfem Zustand oder fehlt ein Teil des Inventars, so beh\u00e4lt der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein, sofern der Mieter dies zu vertreten hat. Der Vermieter beh\u00e4lt sich die Geltendmachung eines h\u00f6heren Schadens vor, sofern die Kaution nicht zur Deckung des Schadens ausreicht.<\/p>\n

    8) Gebrauch des Mietobjekts, Gebrauchs\u00fcberlassung an Dritte<\/h4>\n

    8.1<\/strong>\u2009Die \u00dcberlassung des Mietobjekts erfolgt zur ausschlie\u00dflichen Benutzung durch den Mieter und die von ihm bei Abschluss des Mietvertrages namentlich genannten Mitbewohner. Das Mietobjekt darf nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken verwendet werden.<\/p>\n

    8.2<\/strong>\u2009Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem Mietobjekt einem Dritten zu \u00fcberlassen, insbesondere dieses an einen Dritten zu vermieten.<\/p>\n

    9) Obliegenheiten des Mieters<\/h4>\n

    9.1<\/strong>\u2009Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und vor Sch\u00e4den zu bewahren. Er wird die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren befolgen. Einrichtungsgegenst\u00e4nde d\u00fcrfen nicht entfernt, ver\u00e4ndert oder unbrauchbar gemacht werden.<\/p>\n

    9.2<\/strong>\u2009Der Mieter hat den Schl\u00fcssel zum Mietobjekt sorgf\u00e4ltig zu verwahren und nach Beendigung des Mietverh\u00e4ltnisses an den Vermieter oder einen von diesem hierzu bevollm\u00e4chtigten Dritten herauszugeben. Bei Verlust des Schl\u00fcssels hat der Mieter den Vermieter unverz\u00fcglich hier\u00fcber zu informieren und nach bestem Wissen an einer Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts mitzuwirken.<\/p>\n

    10) \u00c4nderungen am Mietobjekt<\/h4>\n

    10.1<\/strong>\u2009Der Vermieter ist berechtigt, \u00c4nderungen am Mietobjekt vorzunehmen, sofern diese der Erhaltung dienen. Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung d\u00fcrfen nur vorgenommen werden, wenn sie f\u00fcr den Mieter zumutbar sind und hierdurch der vertragsgem\u00e4\u00dfe Gebrauch des Mietobjekts nicht beeintr\u00e4chtigt wird. Der Vermieter hat den Mieter \u00fcber entsprechende Ma\u00dfnahmen rechtzeitig im Voraus in Kenntnis zu setzen. Entstehen dem Mieter aufgrund dieser Ma\u00dfnahmen Aufwendungen, so sind diese vom Vermieter zu ersetzen.<\/p>\n

    10.2<\/strong>\u2009\u00c4nderungen und Anbauten am Mietobjekt durch den Mieter bed\u00fcrfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters. Bei R\u00fcckgabe des Mietobjekts stellt der Mieter auf Verlangen des Vermieters den urspr\u00fcnglichen Zustand wieder her.<\/p>\n

    11) Erhaltungspflicht des Vermieters, Rechte des Mieters bei M\u00e4ngeln<\/h4>\n

    11.1<\/strong>\u2009Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt f\u00fcr die Dauer der Mietzeit in einem zum vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten und die dazu erforderlichen Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten durchzuf\u00fchren. Die entsprechenden Ma\u00dfnahmen werden in regelm\u00e4\u00dfigen Wartungsintervallen sowie beim Auftreten von M\u00e4ngeln, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den durchgef\u00fchrt. Dem Vermieter ist der hierzu erforderliche Zugang zum Mietobjekt zu gew\u00e4hren.<\/p>\n

    11.2<\/strong>\u2009Der Mieter hat dem Vermieter auftretende M\u00e4ngel, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den unverz\u00fcglich anzuzeigen.<\/p>\n

    11.3<\/strong>\u2009Die Behebung von M\u00e4ngeln erfolgt durch kostenfreie Nachbesserung bzw. Reparatur des Mietobjekts. Hierzu ist dem Vermieter ein angemessener Zeitraum einzur\u00e4umen. Mit Zustimmung des Mieters kann der Vermieter einzelne Komponenten des Mietobjekts zum Zwecke der M\u00e4ngelbeseitigung austauschen. Der Mieter wird seine Zustimmung hierzu nicht unbillig verweigern.<\/p>\n

    11.4<\/strong>\u2009Eine K\u00fcndigung des Mieters gem. \u00a7 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgew\u00e4hrung des vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs ist erst zul\u00e4ssig, wenn dem Vermieter ausreichende Gelegenheit zur M\u00e4ngelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Von einem Fehlschlagen der M\u00e4ngelbeseitigung ist erst auszugehen, wenn diese unm\u00f6glich ist, wenn sie vom Vermieter verweigert oder in unzumutbarer Weise verz\u00f6gert wird, wenn begr\u00fcndete Zweifel bez\u00fcglich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn aus anderen Gr\u00fcnden eine Unzumutbarkeit f\u00fcr den Mieter gegeben ist.<\/p>\n

    11.5<\/strong>\u2009Die Rechte des Mieters wegen M\u00e4ngeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung des Vermieters \u00c4nderungen am Mietobjekt vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst, es sei denn, der Mieter weist nach, dass die \u00c4nderungen keine f\u00fcr den Vermieter unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Mieters wegen M\u00e4ngeln bleiben unber\u00fchrt, sofern der Mieter zur Vornahme von \u00c4nderungen, insbesondere im Rahmen der Aus\u00fcbung des Selbstbeseitigungsrechts gem. \u00a7 536a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgef\u00fchrt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.<\/p>\n

    12) Vertragliches R\u00fccktrittsrecht<\/h4>\n

    12.1<\/strong>\u2009Vor Mietbeginn kann der Mieter jederzeit durch eine in Textform gegen\u00fcber dem Vermieter abzugebende Erkl\u00e4rung vom Vertrag zur\u00fccktreten. \u00dcbt der Mieter sein R\u00fccktrittsrecht aus, ist er verpflichtet, pauschal folgende Entsch\u00e4digungen an den Vermieter zu zahlen:<\/p>\n